Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand 26. September 2026

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Fahrschule Behrend · Frankfurter Landstraße 225 · 64291 Darmstadt
Für Ausbildungsverträge und weitere entgeltliche Fahrschulleistungen, soweit diese AGB wirksam einbezogen werden

Hinweis: Diese AGB regeln die vertraglichen Rahmenbedingungen der Fahrschule Behrend. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
AnbieterFahrschule Behrend, Inhaber Wolfgang Behrend, Frankfurter Landstraße 225, 64291 Darmstadt
Telefon+49 6151 372542
E-Mailfahrschulebehrend@web.de
Websitewww.fahrschule-behrend.com
Stand26. September 2026
RechtsrahmenInsbesondere BGB, FahrlG, FahrschAusbO, FeV sowie zwingendes Verbraucherrecht
PreisangabenMaßgeblich sind die wirksam vereinbarten Entgelte und der gesetzlich vorgeschriebene Preisaushang
§1
Geltungsbereich und Einbeziehung

1.1 Anbieter und Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen der Fahrschule Behrend, Inhaber Wolfgang Behrend, Frankfurter Landstraße 225, 64291 Darmstadt („Fahrschule“), und ihren Kundinnen und Kunden bzw. Fahrschülerinnen und Fahrschülern („Fahrschüler“), soweit die AGB wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.

1.2 Einbeziehung der AGB

Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise auf sie hingewiesen wurde, die Möglichkeit bestand, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen, und ihrer Geltung zugestimmt wurde. Bei Online-Verträgen werden die AGB vor Abgabe der Vertragserklärung zugänglich gemacht.

1.3 Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen der Fahrschule und dem Fahrschüler haben Vorrang vor diesen AGB. Gesetzlich zwingende Rechte des Fahrschülers bleiben unberührt.

1.4 Abweichende Bedingungen

Abweichende Bedingungen des Fahrschülers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Fahrschule ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

§2
Vertragsschluss und Online-Buchung

2.1 Ausbildungsvertrag

Ein Ausbildungsvertrag kommt durch übereinstimmende Vertragserklärungen der Parteien zustande. Die konkreten Leistungen, Entgelte und gegebenenfalls weitere Bedingungen ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag, dem zum Vertrag gehörenden Preisverzeichnis und den wirksam einbezogenen AGB.

2.2 Minderjährige Fahrschüler

Ist der Fahrschüler minderjährig, sind die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Erklärungen bzw. Zustimmungen der gesetzlichen Vertreter einzuholen.

2.3 Online-Buchungen

Soweit die Fahrschule Online-Buchungen anbietet, werden vor Abgabe der verbindlichen Bestellung die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Gesamtpreis und die für den Vertrag maßgeblichen Angaben angezeigt. Soweit gesetzlich erforderlich, weist die Beschriftung der Bestellschaltfläche eindeutig auf die Zahlungspflicht hin.

2.4 Eingangsbestätigung und Annahme

Eine automatisierte E-Mail über den Eingang einer Buchung stellt nur dann bereits eine Annahme dar, wenn dies in der Nachricht eindeutig erklärt wird. Andernfalls kommt der Vertrag erst durch eine gesonderte Annahme bzw. Buchungsbestätigung oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande.

2.5 Technische Fehler

Offensichtliche Eingabe-, Übertragungs- oder technische Darstellungsfehler begründen keinen Anspruch auf eine objektiv erkennbar fehlerhafte Leistung oder Preisgestaltung. Gesetzliche Rechte zur Anfechtung, Berichtigung oder Rückabwicklung bleiben unberührt.

2.6 Nebenabreden

Individuelle Abreden bleiben unabhängig von einer Formklausel wirksam. Soweit für Erklärungen keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist, genügt für vertraglich verlangte Mitteilungen die Textform (z. B. E-Mail).

§3
Ausbildung und Leistungsumfang

3.1 Ausbildungsangebot

Die Fahrschule bietet die jeweils aktuell veröffentlichten bzw. vereinbarten Fahrausbildungen an. Nach dem bisherigen Angebot gehören hierzu insbesondere die Fahrerlaubnisklassen B, BE, A, A1, A2 und AM sowie – soweit angeboten – Ausbildungsvarianten bzw. Eintragungen wie B96 und B197. Begleitetes Fahren ab 17 kann im Rahmen der jeweils geltenden fahrerlaubnisrechtlichen Voraussetzungen angeboten werden.

3.2 Theorieausbildung

Art, Umfang und Inhalt der theoretischen Ausbildung richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO).

3.3 Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt entsprechend dem individuellen Ausbildungsstand und den gesetzlichen Vorgaben. Gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten werden im erforderlichen Umfang durchgeführt. Darüber hinaus können weitere Übungsstunden erforderlich sein, bis die Ausbildungsziele erreicht sind.

3.4 Ausbildungsnachweise

Die Fahrschule führt die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsaufzeichnungen. Soweit gesetzlich vorgesehen, werden diese vom Fahrschüler bestätigt.

3.5 Lernmittel und digitale Angebote

Soweit Lernmittel, Apps oder digitale Lernzugänge Bestandteil des vereinbarten Angebots sind, ergeben sich Umfang und Nutzungsdauer aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

3.6 Kein Prüfungserfolg geschuldet

Geschuldet ist eine ordnungsgemäße Ausbildung nach den gesetzlichen Vorgaben, nicht das Bestehen einer theoretischen oder praktischen Fahrerlaubnisprüfung.

§4
Ausbildungsentgelte und Preisangaben

4.1 Preisbildung und Preisaushang

Die Fahrschule bildet ihre Entgelte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbstständig. Die Entgelte und Geschäftsbedingungen werden entsprechend § 32 FahrlG in den Geschäftsräumen bekanntgegeben. Soweit außerhalb der Geschäftsräume oder online Entgelte beworben werden, gelten die gesetzlichen Anforderungen an Preisklarheit und Preiswahrheit.

4.2 Maßgebliche Entgelte

Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss wirksam vereinbarten Entgelte. Preisangaben auf der Website dienen zusätzlich der Information; bei einem konkreten Vertragsangebot werden die für den Vertrag maßgeblichen Preisbestandteile vor Vertragsschluss ausgewiesen.

4.3 Preisbestandteile

Die Entgelte für Grundbetrag, praktische Unterrichtseinheiten, besondere Ausbildungsfahrten, Prüfvorstellungen und sonstige Leistungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen. Gebühren von Behörden oder Prüforganisationen sind nur dann im Fahrschulentgelt enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart und eindeutig ausgewiesen ist.

4.4 Preisänderungen

Preisänderungen gelten grundsätzlich für künftig abgeschlossene Verträge bzw. künftig vereinbarte Leistungen. Bereits verbindlich vereinbarte Entgelte werden nicht allein durch eine spätere Änderung des Preisverzeichnisses geändert. Gesetzlich zulässige oder individuell vereinbarte Anpassungen bleiben unberührt.

§5
Zahlungsbedingungen

5.1 Zahlungsmethoden

Es stehen die im jeweiligen Vertrag, in der Rechnung, vor Ort oder im Online-Buchungsprozess tatsächlich angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung. Werden externe Zahlungsdienstleister eingesetzt, können deren zusätzliche Nutzungsbedingungen für das jeweilige Zahlungsverfahren gelten.

5.2 Fälligkeit

Fälligkeit und Zahlungsplan ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Buchungsübersicht oder der Rechnung. Soweit bei einer Online-Buchung eine sofortige Zahlung vorgesehen ist, wird dies vor Abgabe der verbindlichen Bestellung transparent angezeigt.

5.3 Voraus- und Anzahlungen

Voraus- oder Anzahlungen sind nur geschuldet, wenn sie im konkreten Vertrag bzw. Buchungsprozess ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden auf das geschuldete Entgelt angerechnet.

5.4 Zahlungsverzug

Der Eintritt des Verzugs richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Während des Verzugs können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangt werden. Gegenüber Verbrauchern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Zusätzlich können nur tatsächlich entstandene und rechtlich ersatzfähige Verzugsschäden verlangt werden.

5.5 Zurückbehaltung weiterer Leistungen

Bei fälligen und unbestrittenen Zahlungsrückständen kann die Fahrschule weitere, noch nicht erbrachte Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen bis zur Zahlung zurückhalten. Zwingende gesetzliche Rechte des Fahrschülers bleiben unberührt.

§6
Online-Reservierung

6.1 Reservierungsangebot

Soweit die Fahrschule eine Online-Reservierung von Ausbildungsplätzen oder Ausbildungspaketen anbietet, werden Inhalt, Preis, etwaige Anzahlung und Bindungswirkung vor Abgabe der Reservierung transparent dargestellt.

6.2 Verhältnis zum Ausbildungsvertrag

Ob bereits durch die Online-Reservierung ein verbindlicher Ausbildungsvertrag oder zunächst nur eine Reservierungsvereinbarung zustande kommt, richtet sich nach den im konkreten Buchungsprozess angezeigten Erklärungen. Eine bloße Eingangsbestätigung begründet keine weitergehende Bindung, sofern dies nicht ausdrücklich erklärt wird.

6.3 Anrechnung von Vorauszahlungen

Eine für eine Reservierung wirksam vereinbarte Vorauszahlung wird auf das spätere Ausbildungsentgelt angerechnet, sofern der Ausbildungsvertrag zustande kommt.

6.4 Rückzahlung bei Nichtdurchführung

Kann die Fahrschule eine verbindlich zugesagte Leistung nicht bereitstellen, werden hierfür erhaltene Zahlungen zurückerstattet, soweit kein wirksamer Anspruch auf eine bereits erbrachte andere Leistung besteht.

6.5 Pauschalierte Kosten bei Absage

Soweit im Einzelfall wirksam eine pauschalierte Storno- oder Bearbeitungspauschale vereinbart wird, bleibt dem Fahrschüler ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

§7
Stornierung und Umbuchung von Fahrstunden

7.1 Rechtzeitige Absage

Gebuchte Fahrstunden können nach der bisherigen Geschäftsregel bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Die Mitteilung kann insbesondere über einen angebotenen Online-Zugang, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

7.2 Kurzfristige Absage oder Nichterscheinen

Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann die Fahrschule, soweit die Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs vorliegen, eine angemessene Entschädigung bis zur Höhe des vereinbarten Fahrstundenentgelts verlangen. Ersparte Aufwendungen und der Wert einer anderweitigen Belegung des Termins werden angerechnet.

Nachweisrecht des Fahrschülers: Dem Fahrschüler bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.3 Unverschuldete Verhinderung

Bei einer unvorhersehbaren, vom Fahrschüler nicht zu vertretenden Verhinderung wird der Einzelfall unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und der beiderseitigen Interessen geprüft. Der Fahrschüler soll die Fahrschule möglichst unverzüglich informieren.

7.4 Absage durch die Fahrschule

Muss eine Fahrstunde durch die Fahrschule abgesagt werden, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten. Soweit die ausgefallene Leistung bereits bezahlt wurde und nicht nachgeholt wird, wird das dafür gezahlte Entgelt erstattet bzw. gutgeschrieben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§8
Prüfung und externe Gebühren

8.1 Gebühren der Prüforganisation

Gebühren der zuständigen Technischen Prüfstelle bzw. Prüforganisation und sonstige behördliche Gebühren sind keine Entgelte der Fahrschule, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Ihre Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Vorgaben der zuständigen Stelle.

8.2 Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und der organisatorischen Vorgaben der zuständigen Prüfstelle. Die Fahrschule stellt sicher, dass die gesetzlich erforderliche Ausbildung ordnungsgemäß abgeschlossen und dokumentiert ist.

8.3 Wiederholungsprüfung

Bei einer Wiederholungsprüfung können erneut Gebühren der Prüforganisation, ein Entgelt für die erneute Vorstellung sowie gegebenenfalls weitere Ausbildungsleistungen anfallen. Die jeweils geschuldeten Beträge ergeben sich aus dem aktuellen Preisverzeichnis bzw. den externen Gebühren.

8.4 Prüfungsabsage

Für eine Absage oder Verlegung eines bereits gebuchten Prüfungstermins gelten zusätzlich die Vorgaben der zuständigen Prüforganisation. Bereits weitergeleitete Drittgebühren werden nur insoweit einbehalten, wie sie der Fahrschule tatsächlich nicht erstattet werden.

§9
Pflichten des Fahrschülers

9.1 Mitwirkung und Pünktlichkeit

Der Fahrschüler wirkt an der ordnungsgemäßen Durchführung der Ausbildung mit und erscheint rechtzeitig zu vereinbarten Terminen. Absehbare Verspätungen oder Verhinderungen sind möglichst früh mitzuteilen.

9.2 Fahrfähigkeit

Der Fahrschüler darf an einer praktischen Fahrstunde nicht teilnehmen, wenn seine sichere Teilnahme am Straßenverkehr insbesondere durch Alkohol, Betäubungsmittel, berauschende Mittel, erhebliche Müdigkeit oder sonstige Umstände beeinträchtigt ist. Der Fahrlehrer kann die Fahrt aus Sicherheitsgründen ablehnen oder abbrechen.

9.3 Unterlagen

Der Fahrschüler stellt die für Ausbildung, Antragstellung oder Prüfung jeweils erforderlichen Dokumente und Nachweise rechtzeitig zur Verfügung bzw. führt sie mit, soweit dies gesetzlich oder organisatorisch erforderlich ist.

9.4 Verhalten

Beide Seiten behandeln einander respektvoll. Erhebliche Beleidigungen, Bedrohungen, Gewalt oder andere schwerwiegende Pflichtverletzungen können – abhängig von den Umständen – eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

9.5 Fahrzeugschäden

Für Schäden am Ausbildungsfahrzeug gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Zwingende Haftungsbeschränkungen, bestehender Versicherungsschutz und die Umstände des Einzelfalls bleiben maßgeblich.

§10
Kündigung und Vertragsende

10.1 Kündigung durch den Fahrschüler

Der Fahrschüler kann den Ausbildungsvertrag nach den vereinbarten und gesetzlichen Voraussetzungen beenden. Soweit keine strengere gesetzliche Form erforderlich ist, kann eine Kündigung in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.

10.2 Abrechnung bei Vertragsende

Bei Beendigung werden bereits tatsächlich erbrachte und wirksam vereinbarte Leistungen sowie rechtlich geschuldete, nicht erstattbare Drittgebühren abgerechnet. Ein danach verbleibendes Guthaben wird innerhalb angemessener Frist zurückgezahlt.

10.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit nach den Umständen zumutbar, ist vor einer außerordentlichen Kündigung wegen einer behebbaren Pflichtverletzung grundsätzlich Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

10.4 Keine automatische Bearbeitungspauschale

Allein die Beendigung des Ausbildungsvertrags löst keine pauschale Bearbeitungsgebühr aus, soweit eine solche nicht im konkreten Fall wirksam vereinbart ist. Gesetzliche Ansprüche auf Ersatz eines tatsächlich entstandenen Schadens oder bereits erbrachter Leistungen bleiben unberührt.

§11
Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Diese Belehrung gilt, soweit einem Verbraucher bei einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.

11.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Fahrschule Behrend
Inhaber Wolfgang Behrend
Frankfurter Landstraße 225
64291 Darmstadt
Telefon: +49 6151 372542
E-Mail: fahrschulebehrend@web.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

11.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen für den widerrufenen Vertrag erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

11.3 Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist

Verlangen Sie ausdrücklich, dass die Fahrschule bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann im Falle eines späteren Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf ordnungsgemäß erbrachten Leistungen geschuldet sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

11.4 Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständig erbrachter Dienstleistung

Bei einem kostenpflichtigen Dienstleistungsvertrag erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung nur, wenn der Verbraucher vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt, sowie die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

11.5 Muster-Widerrufsformular

An: Fahrschule Behrend, Inhaber Wolfgang Behrend, Frankfurter Landstraße 225, 64291 Darmstadt, E-Mail: fahrschulebehrend@web.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ___________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ___________________
Name des/der Verbraucher(s): ___________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________
Datum: ___________________

(*) Unzutreffendes streichen.

11.6 Gesetzliche Ausnahmen

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt nur in den gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen. Die bloße Vereinbarung eines konkreten Fahrstundentermins wird in diesen AGB nicht pauschal als Ausschlussgrund behandelt.

§12
Haftung

12.1 Unbeschränkte Haftung

Die Fahrschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fahrschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

12.2 Einfache Fahrlässigkeit

Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Fahrschule bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

12.3 Online-Systeme

Vorübergehende technische Störungen können trotz angemessener Sorgfalt nicht vollständig ausgeschlossen werden. Soweit eine Pflichtverletzung der Fahrschule vorliegt, gelten die vorstehenden gesetzlichen und vertraglichen Haftungsregeln. Eine pauschale Freizeichnung für von der Fahrschule zu vertretende Systemfehler erfolgt nicht.

12.4 Versicherung und Fahrzeugschäden

Für Ausbildungsfahrzeuge besteht der gesetzlich erforderliche Versicherungsschutz. Etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit Fahrzeugschäden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem konkreten Verschuldensgrad.

§13
Datenschutz

13.1 Verarbeitung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung und -durchführung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie für weitere rechtlich zulässige Zwecke verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Fahrschule.

13.2 Ausbildungsaufzeichnungen

Gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsaufzeichnungen werden nach Maßgabe von § 31 FahrlG aufbewahrt. Danach sind sie nach Ablauf des Jahres, in dem der Unterricht abgeschlossen wurde, fünf Jahre aufzubewahren und anschließend nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu löschen oder zu vernichten.

13.3 Datenschutzerklärung

Die aktuelle Datenschutzerklärung ist unter www.fahrschule-behrend.com/privacy-policy/ abrufbar. Die Datenschutzerklärung dient der Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten und beschränkt keine gesetzlichen Rechte des Fahrschülers.

§14
Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die nach dem anwendbaren Recht nicht abbedungen werden können, unberührt.

14.2 Gerichtsstand

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, kann für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen Darmstadt als Gerichtsstand vereinbart werden.

14.3 Verbraucherstreitbeilegung

Die Fahrschule Behrend ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.

Die frühere Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union wird nicht mehr verlinkt, da sie eingestellt wurde.

14.4 Unwirksame Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt, soweit der Vertrag ohne die unwirksame Bestimmung fortbestehen kann. Anstelle einer unwirksamen AGB-Klausel gelten die gesetzlichen Vorschriften.

14.5 Änderungen dieser AGB

Eine neue Fassung dieser AGB gilt grundsätzlich für künftig geschlossene Verträge. Bestehende Verträge werden durch eine spätere Änderung der AGB nicht automatisch geändert. Soweit für eine Änderung eines bestehenden Vertrags eine Zustimmung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

14.6 Erklärungen und Textform

Soweit diese AGB für eine Erklärung eine Form vorsehen und gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, genügt Textform, insbesondere E-Mail. Individuelle Vereinbarungen und der gesetzliche Vorrang solcher Abreden bleiben unberührt.


Fahrschule Behrend · Inhaber Wolfgang Behrend · Frankfurter Landstraße 225 · 64291 Darmstadt
E-Mail: fahrschulebehrend@web.de · Tel.: +49 6151 372542
www.fahrschule-behrend.com
Stand: 26. September 2026

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